agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Für sämtliche zwischen Fotofilmerei, Inh. Annett Wonneberger, Kommandanturstr. 6, 30169 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, sofern der Auftraggeber diesen nicht unverzüglich nach ihrem Zugang widerspricht.

(2) Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen vom jeweiligen Angebot abweichen, hat das Angebot stets Vorrang.

(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch die jeweils andere Partei gültig.

§2 Vertragsschluss

(1) Nach Angebotsanforderung durch den Auftraggeber sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot. Die hier dargestellten AGB sind Bestandteil des Angebots.

(2) Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail durch den Auftraggeber zustande.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot enthaltenen Leistungen des Auftragnehmers. Weitere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Parteien einigen sich schriftlich über eine Leistungserweiterung und Mehrvergütung.

(2) Die Auftragnehmerin bietet ausschließlich Leistungen im Bereich der Foto- und Videoproduktion an.

§ 4 Erstellung & Konzeption

(1) Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung, erstellt der Auftragnehmer zu den im Angebot enthaltenen Leistungen einen Konzeptvorschlag. Die Anzahl der Konzeptvorschläge richtet sich nach dem Angebot.

(2) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Auftragnehmer in Textform freizugeben oder Entwurfsänderungen/Nachbesserungen zu verlangen.

(3) Lehnt der Auftraggeber die Konzeptvorschläge, nach jeweils geänderten Wünschen des Auftraggebers öfter, als die im Angebot geschuldete Anzahl ab, so hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag zu kündigen und für die Konzeptentwicklungsphase eine anteilig vereinbarte oder angemessene Vergütung verlangen.

(4) Nach Freigabe des Konzepts erstellt der Auftragnehmer anhand dieses Konzepts das angebotene Werk.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur Entwicklung des Werkes erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zu übermitteln und Änderungswünsche rechtzeitig zu äußern.

(2) Spätestens nach Erstellung des Konzepts hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche zur Erstellung des Werkes erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Hierzu gehört insbesondere, sofern nicht anders vereinbart ist:

               – Buchung und Bereitstellung der Locations

               – Organisation von Darstellern

               – Organisation und Bereitstellung von Requisiten

(3) Sofern im Rahmen der Produktion das Werk mit anderen Werken verbunden werden soll, insbesondere bei Bearbeitung und Zusammenschnitt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche Inhalte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(4) Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht hinreichend nachkommt gehen zu dessen Lasten.

(5) Der Auftraggeber hat bei sämtlichen übermittelten Daten dafür Sorge zu tragen, dass er auch über die notwendigen Rechte verfügt.

(6) Der Auftraggeber hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass er von allen abgebildeten Personen über die notwendigen Einwilligungen verfügt und diese dem Auftragnehmer auf Anforderung nachweisen kann. Bei der Abbildung von Minderjährigen ist der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, entsprechende Einwilligungserklärung aller Sorgeberechtigten einzuholen.

(7) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftragnehmer aufgrund unzureichender Rechte und/oder Einwilligungen geltend machen.

§ 6 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem entstandenen Werk ein, sofern in dem Angebot keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Das ausschließliche Nutzungsrecht verbleibt ausdrücklich beim Auftragnehmer.

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Werke mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder sie zu löschen, durch andere Auftragnehmer umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprache zu übersetzen, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

§ 7 Vergütung und Fälligkeit

(1) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Angebot.

(2) Für Tätigkeiten, die über die Leistungen des jeweiligen Angebots hinausgehen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Mehrvergütung. Der Auftragnehmer weist vorab auf eine Mehrvergütung hin.

(3) Die Vergütung ist fällig mit (Teil)Abnahme des Werkes.

(4) Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 8 Abnahme und Zahlung

(1) Nach Fertigstellung des Werkes ist der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb von fünf Werktagen das Werk in Textform abzunehmen, sofern das Werk den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept entspricht. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

(2) Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellung des Werkes keine Abnahme, so gilt das Werk als abgenommen.

(3) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile des Werkes zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Die Teilabnahme hat durch den Auftraggeber zu erfolgen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist, und den Spezifikationen sowie dem Konzept entspricht.

(4) Einmal abgenommene Teile des Werkes können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderungen verlangt werden, soweit keine Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.

(5) Der Auftragnehmer stellt nach erfolgter Abnahme eine entsprechende Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§ 9 Terminabsprachen und Kündigung

(1) Frist- und Terminabsprachen sind, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes bestimmt, grundsätzlich in Textform festzuhalten.

(2) Die Nichteinhaltung eines Termins geht zu Lasten des Auftraggebers, soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten, insbesondere unterlassener Mitwirkungspflichten sowie Obliegenheiten durch den Auftraggeber beruht.

(3) Der Vertrag kann vom Auftraggeber bis zur Fertigstellung jederzeit gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.  

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für die Werke entsprechend den Vorschriften der §§ 633 ff. BGB.

(2) Der Auftragnehmer garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen.

(3) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ihn in Folge der Rechtsverletzung geltend machen.

(4) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um wesentliche Vertragspflichten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 11 Fremdleistungen

Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber diesen von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten ebenso frei wie von daraus resultierender Haftung.

§12 Eigenwerbung

(1) Sofern der Auftraggeber der Eigenwerbung nicht widerspricht, erklärt er sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die für den Auftraggeber erstellten Werke bei Bedarf als Referenz auf das öffentliche Webportfolio ausstellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis der Arbeiten verwenden darf.

(2) Eine Veröffentlichung der URL der bearbeiteten Webseite wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Hannover.